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Die Hersteller-Garantie ist nicht
an Vertragswerkstätten gebunden

Erhalt der Fahrzeughersteller-Garantie in freien Werkstätten

Viele Autofahrer/-innen glauben immer noch: Solange die Garantie des Autoherstellers läuft, müssen Fahrzeugservice und Reparatur in einer Vertragswerkstatt der betreffenden Automarke erfolgen. Diese Ansicht hält sich zwar hartnäckig, sie ist aber dennoch falsch. Rechtlich gilt nämlich, dass ein Fahrzeughersteller seine Garantie nicht an den Service in einer bestimmten Werkstatt binden darf. Dies käme dann einem Monopol gleich und solche sollen zugunsten der Verbraucher verhindert werden.

Das bedeutet für alle Neuwagenbesitzer in der Konsequenz: Die Wahl der Werkstatt ist abhängig vom Vertrauen in den jeweiligen Kfz-Betrieb. Hat man also in seiner freien Werkstatt gute Erfahrungen gemacht, ist man hier auch mit seinem Neuwagen sehr gut aufgehoben. Wichtig ist allerdings ein Nachweis, dass der Regelservice im Garantiezeitraum stets nach Herstellervorgaben erfolgte. In Sachen Herstellergarantie erleidet man dann keine Nachteile. Und auch in wirtschaftlicher Hinsicht ist man in den freien Werkstätten gut aufgehoben, denn diese punkten in aller Regel mit einem wirklich überzeugenden Preis-Leistungs-Verhältnis.

Fahrzeughersteller-Garantie

Auch mit Ihrem neuen Auto können Sie bedenkenlos zu einer qualifizierten Meisterwerkstatt gehen.
Die Fahrzeug-Herstellergarantie bleibt Ihnen auch hier erhalten.