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Der Kampf um gerechtere Preise für gewisse Autoteile


Eigentlich ist es ja so: In Deutschland und Europa gilt der freie Wettbewerb. Will heißen, es muss überhaupt einen Wettbewerb geben. In einem bestimmten Bereich der Wirtschaft gilt allerdings immer noch ein Monopol. Und das ausrechnet im Automobilbau. Trotz Kartellrecht. Wie geht das?

Designschutz gilt zum Teil auch für Scheinwerfer.

Das Stichwort heißt Designschutz. Autohersteller verstehen beispielsweise die gesamte Karosserie eines Autos als ihr geistiges Eigentum. Mit dem Nebeneffekt, dass ein kaputter Scheinwerfer oder Kotflügel nur durch ein Teil aus eigener Fertigung ersetzt werden darf. Was das für die geforderten Preise bedeutet, kann sich jede(r) leicht vorstellen.

Dagegen liefen viele, beispielsweise Ersatzteilhersteller, Autofahrerverbände und Verbraucherschützer Sturm. Mit Erfolg. Besser gesagt mit einem Teilerfolg. Neues EU-Recht besagt, dass auch in dem Bereich der freie Wettbewerb zu verwirklichen ist und das Monopol fallen muss. Allerdings nur für Designs ab 2020, bei denen davor soll die bisherige Regelung weitere 25 Jahre gelten.
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Kein Wunder, dass die Kläger mit dieser (Schein)Lösung alles andere als zufrieden waren. Eine Neufassung von 2022 sieht nun vor, dass der Designschutz auf Teile vor 2020 lediglich noch 10 Jahre bestehen soll. Das brächte immerhin einen Fortschritt, aber die Autohersteller könnten dann immer noch andere lange davon abhalten, in das Geschäft einzusteigen und die Preise zu senken. Zum Nachteil der Verbraucher.
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Ist dies nun das letzte Wort? Man weiß es nicht. Dies ist aber nun der erneute Beweis, dass die Mühlen in der EU mitunter langsam mahlen. Und der Fortschritt oft kein Windhund, sondern eher eine Schnecke ist. Aber sehen wir es von der positiven Seite. Das Monopol bei Karosserieteilen läuft immerhin allmählich ab.
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