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Ein Bericht, der jüngst Werkstatt-Tipp erreichte, lässt aufhorchen. Der betreffende Fahrer hatte bei einem Opel Mokka am hinteren Kotflügel unterhalb der Rückleuchte vermeintlich „harmlose“ Schrammen unterhalb der rechten Rückleuchte abbekommen und wollte diese per „Smart Repair“ – auch „Spot-Repair“ genannt – ausbügeln lassen. Was dann geschah, sorgte allerdings für Ärger und Verwunderung. Die Aussage des Werkstattmeisters war, dass eine ausbessernde Lackierung an der Stelle nicht erlaubt sei.
WIE BITTE? WARUM DAS?
Um Erklärung bittend, erfuhr der verblüffte Kunde, dass die Abfuhr tieferliegende Gründe hat. In des Wortes reinster Bedeutung. Unter der beschädigten Stelle befände sich ein Sensor des Abbiege- bzw. Toter-Winkel-Assistenten, der im Fahrzeug verbaut ist. Ein neuer Lackauftrag bzw. selbst geringfügige Spachtelmasse könnten diesen Sensor stören und so die Funktion womöglich außer Kraft setzen. Und deshalb dürften an der Stelle keine Lackierarbeiten stattfinden. Ein Austausch des beschädigten Karosserieteils sei daher unausweichlich. So die Aussage der Fachwerkstatt.
Innerhalb der EU wurden zuletzt immer mehr Assistenzsysteme zur Pflicht bei Neuwagen. Was die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen soll, hat allerdings eine Schattenseite. Mehr Teile bedeuten erhöhte Komplexität und damit einhergehend auch gestiegene Wartungskosten und vermehrten Reparaturaufwand. Im geschilderten Fall beläuft sich Kostenvoranschlag für die Reparatur der kleinen Parkplatz-Schramme nun auf rund 1.800 Euro. Anstatt einer Smart-Repair-Ausbesserung für rund 450 Euro.
Die Autoversicherer haben angekündigt, dass die Kosten für die Tarife zeitnah weiter steigen werden. Ob der Gesetzgeber bei seinen Vorhaben die Folgen für den Geldbeutel der Autofahrer im Blick hatte bzw. hat? Zweifel daran können oder müssen angemeldet werden. Die Inflation in vielen Lebensbereichen wird – das sagen immer mehr Verbraucher – zu einem zunehmenden Problem. Kein Wunder.
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