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Ein vermuteter Marderschaden – und was dann folgte!

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Das plötzliches Warnsignal im Armaturenbrett alarmierte Jochen B. Offenbar drohte eine Überhitzung des Motors. Fehlte Kühlwasser? Gab es einen anderen Grund? Jedenfalls war Handeln angezeigt, denn wer will einen Motorschaden riskieren?
 
Typischer Marderschaden: zerstörte Kabel

Die Kosten für die Reparatur von Marderschäden werden in der Regel von der Kasko-Versicherung übernommen.

Jochen B. hatte zuletzt Marderspuren auf seinem Fahrzeug gesehen. Hatte das Tier womöglich in einen Schlauch des Kühlkreislaufs gebissen? Dann wäre das ein Fall für die Kasko-Versicherung. Diese war günstig, setzte aber voraus, dass Schäden ausschließlich durch eine von der Versicherung autorisierte Werkstatt repariert werden.
 
Jochen B. kramte die Versicherungsunterlagen heraus und fand die Servicenummer. Nachdem diese gewählt war, folgte – genau – eine Warteschleife. Daraufhin stellte eine Automatenstimme Fragen. Handelt es sich um einen bestehenden Vertrag? Haben Sie Fragen zu unseren Tarifen? … drücken Sie bitte die 3. Diese Hürde endlich überwunden, schilderte Jochen B. den Fall. Und erhielt eine neue Rufnummer.
 
Wie empfohlen tippte Jochen B. die genannten Nummern ein. Jochen B. wollte wissen, wo die nächstgelegen autorisierte Werkstatt liege. Eine Dame antwortete, der genannte Wohnort von ihm sei ihr nicht bekannt, denn sie säße in einem Callcenter in Bochum. Sie wolle sich aber umgehend kümmern und rufe schnellstmöglich zurück.
 
Tatsächlich meldete sich bald jemand. Allerdings nicht die nette Dame von eben, sondern ein Herr aus der Zentrale. Dieser gab an, an welchen Tagen man das Auto zur Diagnose in welcher Werkstatt vorbeibringen könne. Weil die nächstgelegen Werkstatt immerhin 12 Kilometer entfernt lag, fragte Jochen B. nach einem Kundenersatzwagen. Der sei verfügbar und koste 45 Euro am Tag. Die Kosten trage aber die Versicherung. Vorausgesetzt es handele sich um einen Kaskofall.
 
Jochen B. hakte nach. Was denn, falls es sich nicht um einen Marderbiss handelt. Dann müsse eben Jochen B. selbst bezahlen. Auf die Frage, ob es denn nicht ein günstigeres Ersatzfahrzeug gebe, kam die Antwort: natürlich. Nur nicht in der besagten Filiale, denn hier handele es sich um einen Mittelklasse-BMW. Aber in der Werkstatt B (19 km entfernt) gebe es einen Wagen für 30 Euro und Tag. Übrigens könne die Schadendiagnose, Bestellung eines Ersatzteils und Reparatur durchaus auch 4 bis 5 Werktage dauern.
 

Tarife von Kfz-Versicherungen mit Werkstattbindung beschränken oftmals die Freiheit der Verbraucher bei der Wahl ihrer Werkstatt.

Jochen B. erfragte die Rufnummer des beratenden Herrn und bat um Bedenkzeit. Langsam – aber sicher – kam Frust auf. Er wählte nochmals die Nummer der Versicherung, manövrierte sich erneut durch die automatischen Abfragen und landete bei einer ihm bislang unbekannten Dame, der er seinen Fall nochmals umfassend schilderte. Dann stellte er die naheliegende Frage: Kann ich nicht einfach in die mir bekannte Werkstatt hier vor Ort gehen?
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Gar kein Problem! Falls ein Kaskoschaden vorliege, würde man den herkömmlichen Standardtarif erstatten. Sollte die Rechnung allerdings darüber liegen, ginge das zu Lasten des Versicherungsnehmers. Wie viel das denn sei, wollte Jochen B. natürlich wissen. Eine Aussage dazu könne man leider nicht machen, denn man wisse nicht, welcher Schaden genau vorliege, kenne diese Werkstatt nicht und jeder Fall sei individuell. Aha. 
 
Kurz und gut – um es mit Goethes Faust zu sagen: „Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug wie als zuvor“.
 
Nachtrag:
Der Redaktion sind mehrere ähnlich gelagerte Berichte von Kund/-innen einer Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung bekannt. Wer eine solche Police unterschreibt, sollte zuvor alle Aspekte derart konzipierter Versicherungen kennen. 
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