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Vorsicht Kfz-Versicherung

Tarife mit Werkstattbindung beschränken die Freiheit der Verbraucher

Demnächst zum Jahreswechsel nehmen die Angebote zum Wechsel der Autoversicherung wieder spürbar zu. Geworben wird meist mit besonderen Angeboten. Häufig verbergen sich dahinter Versicherungstarife mit einer sogenannten Werkstattbindung. Was ist damit gemeint? Sollte man einen solchen Vertrag bedenkenlos unterschreiben?

Bevor man einen Versicherungsvertrag unterschreibt, besser genau informieren.

Werkstattbindung bedeutet unterm Strich nichts anderes, als dass mir im Schadensfall bei einer Kaskoversicherung die Versicherung vorschreibt, wo und wie der Schaden behoben wird. Da kann es dann schon mal sein, dass mir der betreffende Betrieb völlig unbekannt ist. Dass er nicht in meiner Nähe liegt und auch umständlich zu erreichen ist. Und dass mir der Service dort nicht behagt. All das zählt aber nicht. Vertrag ist schließlich Vertrag.
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Missachtet man die Vorgaben des Versicherungstarifs und wählt eine Werkstatt nach eigenem Gusto, hat das in aller Regel Nachteile zur Folge. Möglicherweise werden die Reparaturkosten nicht voll übernommen. Jedenfalls ist mit einigen Schwierigkeiten zu rechnen. Bei all dem fragt sich schon, ob es sich bei diesen Discount-Tarifen tatsächlich um ein Schnäppchen handelt. Die meisten Verbraucher erwarten doch zu Recht, dass einem im Falle eines versicherten Schadens die eigene Assekuranz zur Seite und nicht im Wege steht. Deshalb Augen auf beim Vertragsabschluss.

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