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Das heiße Eisen: Mitgebrachte Ersatzteile

Kaum etwas wird in den freien Kfz-Werkstätten derzeit heißer diskutiert als der zunehmende Wunsch mancher Autofahrer, mitgebrachte Ersatzteile in Fahrzeuge einzubauen. Die Zahl dieser Fälle hat derart zugenommen, dass sich schon Fachverbände dieses Problems angenommen haben. Und Rechtsexperten beauftragt wurden, die Folgen für Autofahrer und Werkstätten zu überdenken. Doch wo liegt eigentlich das Problem?
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Schwierigkeiten sind dann nicht zu erwarten, wenn das eingebaute Teil tatsächlich echt ist und von einem Qualitätshersteller stammt. Funktioniert dieses Teil einwandfrei, ist der Autofahrer zufrieden. Was aber, wenn es zu Problemen mit dem Ersatzteil kommt? Wie sieht es dann mit der Haftung aus? Wer klärt nun, wo die Ursache liegt? Bei der mangelhaften Qualität des Teils oder bei unsachgemäßem Einbau? m

Keine Probleme mit der Gewährleistung gibt es im Schadensfall nur dann, wenn Ersatzteil und Einbau aus einer Hand kommen.

Die Erfahrung lehrt, dass Autofahrer in diesen Fällen den Fehler zuerst bei der Werkstatt vermuten, nicht aber bei einem mangelhaften Produkt. Das muss zwangsläufig zu Differenzen zwischen Kunde und Werkstatt führen. Eine Klärung des Sachverhalts ist dann womöglich nur durch einen technischen Sachverständigen möglich. Doch dies ist eine langwierige und bestlastende Angelegenheit, bei der dann auch die Kostenfrage noch im Raum steht. Jedenfalls ist in solchen Fällen die Kundenbeziehung meist dauerhaft gestört. Die Lösung kann allerdings auch nicht darin liegen, dass die Werkstatt in jedem Fall klein beigibt. Motto: Der Kunde hat immer recht. Schließlich bleiben Werkstätten dann ja auf den Kosten sitzen. Das ist schmerzlich, bei einer Häufung solcher Fälle umso mehr. Und das, obwohl eigentlich einwandfrei gearbeitet wurde.
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Wesentlicher einfacher liegt der Fall, wenn sowohl Ersatzteil wie Fahrzeugservice von der Kfz-Werkstatt stammen. Gibt es dann Qualitätsprobleme, liegt der Fall wohl recht eindeutig. Die gute Werkstatt wird sich verantwortlich fühlen für das gelieferte Ersatzteil und natürlich auch für dessen Einbau. Jeder vernünftige Werkstattinhaber wird anfallende Haftungsfragen mit seinem Lieferanten besprechen – und nicht mit seinem Werkstattkunden. Es gibt ja schließlich zumeist eine gewachsene und belastbare Beziehung zwischen Werkstatt und Lieferant. Man wird sich, um diese aufrecht zu erhalten, einigen. Der Autofahrer bleibt von all dem unbehelligt. Die Beseitigung von Mängeln auf diese Weise ist eine seit Jahrzehnten bewährte Praxis, die fast immer gut funktioniert. Autofahrer sind hier also auf einer ziemlich sicheren Seite.
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Deshalb ist das, was manche Fachleute empfehlen, weder für Werkstätten noch für Autofahrer eine gute Lösung. Die Werkstatt soll sich nämlich von Kunden schriftlich bestätigen lassen, dass eine Mängelhaftung beim mitgebrachten Ersatzteil ausgeschlossen ist. Treten Mängel auf, hat der Kunde kaum einen Anspruch. Und daraufhin die Werkstatt sehr wahrscheinlich einen Kunden weniger. Keine Seite hat also etwas gewonnen. Dass das keine zukunftsfähige Lösung sein kann, leuchtet sicher ein. Daher fahren alle Seiten besser, beim bewährten Modell zu bleiben. Die Werkstatt bietet einen Service aus einer Hand. Und der Autofahrer hat einen Verantwortlichen, der für zuverlässige und umfassende Leistung haftet.

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