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Minister Scheuer freut sich über neue Bußgelder.
Autofahrer weniger!

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Dies war lange angekündigt, seit diesem Dienstag, 28. April 2020, ist es soweit: Es gilt ein neuer Bußgeldkatalog. Und vieles darin ist für Autofahrer schwere Kost. Denn nicht nur werden Strafzettel sehr viel teurer. Auch die Fahrerlaubnis kann schnell weg sein. Die wichtigsten Neuerungen, oder besser Verschärfungen, sind folgende:

1. GESCHWINDIGKEITSÜBERTRETUNG

Schon innerorts 21 km/h zu schnell und der Führerschein ist für 4 Wochen weg (bisher erst bei 31 km/h). Zudem gibt es einen Punkt in Flensburg und 80 Euro Strafe. 
Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft reichen jetzt schon 26km/h Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, um  den Führerschein für 4 Wochen abgeben zu müssen. 

Übrigens sind die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h ab sofort doppelt so hoch wie bisher


2. RETTUNGSGASSE

Wer eine Rettungsgasse nicht frei hält, muss fortan mit einer drastischen Strafe rechnen.

Um das Bilden einer Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge gab es in jüngerer Vergangenheit schon einige Diskussionen. Nun droht der Gesetzgeber mit happigen Strafen.

  • Nichtbilden einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr außerorts:
    200 Euro + 2 Punkte 
  • Zusätzlich mit einer Behinderung von Einsatzfahrzeugen:
    240 Euro + 2 Punkte
  • Nicht nur eine Behinderung, sondern zusätzlich eine Gefährdung:
    280 Euro + 2 Punkte
  • Im Falle der Verursachung eines Sachschadens:
    320 Euro + 2 Punkte
 
3. HALTEN UND PARKEN
 

Das Parken auf einem Rad- oder Fußgängerweg wird zukünftig sehr teuer.

Die Regelungen hier sind so vielfältig, dass eine genaue Aufführung aller Bußgelder den Rahmen sprengen würde. Kurz zusammengefasst kann man sagen: Die bisher verhängten Strafzettel fallen ab sofort doppelt so hoch aus. Mindestens. Die absolute Höhe hängt von folgenden Parametern ab: Ort des Haltens bzw. Parkens, Gefährdung ja/nein, Sachbeschädigung ja/nein, Halte- bzw. Parkdauer.

Achten muss man unbedingt darauf, dass das Halten und Parken besser nicht auf Rad- oder Gehwegen erfolgen sollte. Und auch von unerlaubtem Parken auf Behindertenparkplätzen oder solchen für E-Autos ist abzuraten. All das geht nämlich heftig ins Geld.

4. FAHRRADFAHRER

Klar, Fahrradfahrer müssen geschützt werden. Zwei wesentliche Änderungen sind hier besonders hervorzuheben. Bislang galt lediglich, dass beim Überholen eines Radfahrers ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten ist. Nun ist der nötige Abstand klar geregelt. Innerorts müssen mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden. Außerorts gar 2 Meter. 

Zudem dürfen Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies soll die schweren Unfälle beim Abbiegen zwischen Nutzfahrzeugen und Radfahrern reduzieren. 
 
5. BLITZER-APPS
 
Viele Autofahrer haben auf ihrem Smartphone eine Blitzer-App installiert. In der Vergangenheit war vielen nicht so ganz klar, ob diese nun erlaubt sind oder nicht. Hier hat der Gesetzgeber erneut klargestellt: Verboten! Bei Zuwiderhandlungen riskiert man einen Strafzettel über 75 Euro und zusätzlich einen Punkt in Flensburg. 
 
Das Team vom Werkstatt-Tipp wünscht allen Verkehrsteilnehmern eine gute, sichere und bußgeldfreie Fahrt!

 

 

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