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Die Frage, ob bei einem Neuwagen der Fahrzeugservice zwecks Garantieerhalt nur in einer Werkstatt der Automarke durchgeführt werden darf, ist nicht neu. Und doch sind noch immer viele Neuwagenbesitzer verunsichert. Was erstaunt, denn schon lange hat eine EU-weite Regelung in diesem Punkt Klarheit geschaffen.
Aus Gründen eines freien Wettbewerbs und der Vermeidung von Monopolen ist auch jede markenungebundene, freie Werkstatt befugt, einen Neuwagen zu warten. Autobesitzer müssen dabei nicht befürchten, die Neuwagengarantie zu verlieren. Allerdings ist wichtig, folgende Regeln einzuhalten:
Die Fahrzeuginspektion muss nach den Vorgaben des Herstellers erfolgen. Das bedeutet, dass ein vordefinierter Wartungsplan eingehalten wird. Diese Art der Durchführung muss im Serviceheft, heute oft schon digital, vermerkt sein. Ratsam ist, außerdem die Rechnungen der entsprechenden Arbeiten aufzubewahren.
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Die Fahrzeughersteller achten zudem stets sehr darauf, dass die Wartung erfolgt, sobald der Bordcomputer einen fälligen Servicetermin anzeigt. Wer dann den angezeigten Werkstatttermin zu lange hinauszögert, gefährdet die Garantie für das Fahrzeug. Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Autoproduzenten in dem Punkt nicht besonders flexibel zeigen. Übrigens unabhängig davon, ob das Auto in einer eigenen oder fremden Werkstatt war.
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