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Die Frage, ob bei einem Neuwagen der Fahrzeugservice zwecks Garantieerhalt nur in einer Werkstatt der Automarke durchgeführt werden darf, ist nicht neu. Und doch sind noch immer viele Neuwagenbesitzer verunsichert. Was erstaunt, denn schon lange hat eine EU-weite Regelung in diesem Punkt Klarheit geschaffen.
Aus Gründen eines freien Wettbewerbs und der Vermeidung von Monopolen ist auch jede markenungebundene, freie Werkstatt befugt, einen Neuwagen zu warten. Autobesitzer müssen dabei nicht befürchten, die Neuwagengarantie zu verlieren. Allerdings ist wichtig, folgende Regeln einzuhalten:

