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Auch während der Neuwagengarantie ist man in freien Werkstätten sicher!

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Ein Gerücht ist anscheinend nur schwer tot zu kriegen. Viele Autofahrer*innen glauben noch immer, dass Wartung und Reparatur während der Laufzeit einer Neuwagengarantie nur in einer Vertragswerkstatt erfolgen dürfen, weil diese ansonsten erlischt.
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Unter anderen stellte nun der ADAC auf seiner Homepage fest: Das stimmt nicht. Denn gemäß einer EU-weit gültigen Regelung müssen Autohersteller selbst während der Garantiezeit akzeptieren, dass Inspektionen und Reparaturen auch außerhalb der eigenen Werkstätten durchgeführt werden dürfen. Einzige Bedingung: Die Arbeiten müssen nach Herstellervorgaben erfolgen. In den guten, selbstständigen, inhabergeführten Werkstätten ist das allerdings Standard.
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In einer weiteren Erklärung weist der ADAC zudem darauf hin, dass sich die Alternative zur Vertragswerkstatt oft auszahlt. Denn in der Regel sind die Stundensätze in den nicht vertragsgebundenen Werkstätten günstiger. Und auch bei den Ersatzteilen lässt sich sparen. Die Teilehersteller beliefern nicht nur die Fahrzeugmarken, sondern auch den freien Markt. Mit Teilen aus gleicher Produktion, aber preiswerter.
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Für Sparfüchse ist all das gut zu wissen. Und man lernt daraus: Gerüchten kann man nicht trauen.

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