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Es ist kein Geheimnis: Deutschlands Straßen sind oft in keinem guten Zustand. Der Sanierungsbedarf ist groß. Mancherorts ärgern sich Autofahrer über regelrechte Schlaglochpisten. Schäden an Reifen, Achsen und Radaufhängungen sind dadurch nicht selten. Aber muss man als Autobesitzer diese einfach hinnehmen? Oder muss die öffentliche Hand, die ja für den Straßen und deren Erhalt zuständig ist, womöglich haften? Hier ein kurzer Überblick über die Sachlage.
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VERANTWORTUNG
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Die Zuständigkeit für den Zustand von Straßen variiert. Je nachdem können dafür der Bund, die Länder, Kreise oder Gemeinden verantwortlich sein. In seltenen Fällen kommen auch Privatpersonen infrage. Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass es nicht zu Gefahrenstellen kommt. Verkehrsteilnehmer müssen zumindest gewarnt werden, sollte es welche geben. Ein Schlagloch zählt definitiv dazu. Eine entsprechende Warnung muss dann schnell zum Ziel haben, Schäden zu vermeiden.
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Auf viel befahrenen Straßen besteht die Pflicht, deren Zustand mehrmals wöchentlich zu prüfen, mitunter gar täglich. Handelt es sich hingegen um eher unwichtige Verkehrswege, reichen wöchentliche Kontrollen aus.
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Wird eine deutliche Beschädigung der Fahrbahn festgestellt, muss umgehend gehandelt, eine Reparatur schnellstmöglich veranlasst werden. Nur im Ausnahmefall reichen vorübergehend eine Warntafel sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
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FAHRZEUGSCHÄDEN
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Kommt es aufgrund eines Schlaglochs bzw. einer Fahrbahnbeschädigung zu einem Unfall oder einem Defekt am Fahrzeug, ist die Sicherung von Beweismitteln das A und O. Die beschädigte Stelle der Fahrbahn sollte fotografiert werden. Falls Zeugen vorhanden sind, notiert man sich deren Name und Anschrift. Auch hilft es, die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Stelle, Warnschilder und vor allem deren Fehlen zu dokumentieren und im Idealfall von Zeugen bestätigen zu lassen. Polizei und Kfz-Versicherung sind umgehend zu informieren.
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MITHAFTUNG
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MITHAFTUNG
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War eine Warntafel vorhanden oder wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten, kann es zu einer Kürzung des Schadenersatzes kommen. Mitunter entfällt er dann ganz. Zudem ist zu berücksichtigen, dass auf wenig befahrenen Nebenstraßen kein tadelloser Fahrbahnbelag vorausgesetzt werden darf, auf den Hauptstrecken wie Autobahnen, Bundesstraßen etc. allerdings schon. Kommt es aufgrund von nicht abgesicherten Fahrbahnschäden hier zu Defekten, haben Autofahrer einen Schadensersatzanspruch. Die Autoversicherung oder der ADAC (bei Mitgliedschaft) können bei dessen Durchsetzung mitunter unterstützen.
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ABSCHLIESSEND
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Wurde ein Schlagloch überfahren und hat es ordentlich gerumpelt, sollten Reifen, Felge, Spur und Fahrwerk fachmännisch überprüft werden. Auch dann, wenn das Ganze vermeintlich glimpflich ausging. Schäden sind nicht immer sofort offensichtlich und treten gerne mit Verzögerung auf. Auch die Fahrsicherheit kann beeinträchtigt sein. Fachleute in der Werkstatt sind aufgrund ihrer Erfahrung schnell in der Lage, entweder Entwarnung zu geben oder aber eingetretene Schäden zu erkennen. Um dann zeitnah Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen für die fragliche Straße geltend machen zu können.
