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Schiedsstellen klären Streitfälle kostenlos

Immer wieder erreicht die Werkstatt-Tipp-Redaktion Schilderungen von Streitfällen, bei denen sich Kunden von ihrer Werkstatt schlecht oder unvollständig informiert fühlen. Häufig geht es bei diesen Konflikten um die Kosten einer Wartung oder Reparatur. Dann steht oft die Frage der betroffenen Autofahrer/-innen im Raum: „Was soll und kann ich jetzt tun?“

Geldscheine und Kfz-Reparatur-Rechnung

Bei Kfz-Reparaturen geht’s oft um viel Geld. Vielleicht nicht immer auch zu Recht.

Am besten ist es natürlich, Kostenfragen sind bereits im Vorfeld geklärt. Prallen allerdings beide Parteien erst einmal unversöhnlich aufeinander, kann meist nur eine unbeteiligte und objektive Institution Frieden stiften. Und hier gibt es für Autofahrer/-innen durchaus gute Nachrichten.

In 100 Kfz-Schlichtungsstellen bundesweit sorgen Kommissionen bzw. Kfz-Sachverständige für eine gütliche Regelung in Streitfällen. Diese Institutionen existieren bereits seit 1970 und sie haben sich bewährt. Im vergangenen Jahr gingen 10.500 Anträge bei den Schiedsstellen ein. In seltenen Fällen kam es dann tatsächlich zu einem kompletten Schiedsgerichtsverfahren. Die überwiegende Zahl der Fälle konnte bereits im Vorverfahren geklärt werden.

Drei Dinge sind ganz wesentlich zu wissen. Erstens werden für die Inanspruchnahme einer der Schiedsstellen keine Kosten fällig. Zweitens sind die Entscheidungen der Schiedsstelle für den jeweiligen Kfz-Betrieb bindend. Drittens aber sind diese Schiedsstellen nur zuständig für Kfz-Betriebe, die Mitglied der Innung sind. Auskunft darüber geben in aller Regel das entsprechende Innungsschild an oder im Gebäude bzw. Briefbogen oder Homepage der Werkstatt.

Wo sich die nächste Schiedsstelle befindet, erfährt man im Internet unter www.kfz-schiedsstellen.de. Ist der betreffende Kfz-Betrieb nicht Mitglied einer Innung, können sich Autofahrer/-innen an die „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ in Kehl wenden. Mehr Informationen dazu erhält man im Internet unter www.verbraucher-schlichter.de.

Wie eingangs bereits erwähnt, ist es natürlich am besten, Streitigkeiten wird bereits bei der Auftragsvergabe der Boden entzogen. Dazu sollte man ein paar wenige Regeln beachten. Zum Beispiel diese hier:

1. Schriftliches Angebot

Beide Parteien, also Kunde und Werkstatt, bewegen sich auf sicherem Gebiet, wenn es vor Arbeitsbeginn einen schriftlichen Kostenvoranschlag gibt. Diese Mühe ist die Sache allemal wert.

2. Klare Vereinbarung treffen

Autofahrer/-innen sollten ebenso kurz schriftlich festhalten, dass bei unvorhersehbaren Kostenüberschreitungen zunächst das Einverständnis des Kunden einzuholen ist.

3. Ruhig bleiben

Gibt es Unstimmigkeiten, sollten Werkstatt und Kunde versuchen, diese in einem ruhigen Gespräch auszuräumen. Wichtig ist, dabei sachlich zu bleiben

4. Schiedsstellen der Innung

Ist eine Einigung nicht möglich, können die Schiedsstellen der Kfz-Innung kostenlos für eine Schlichtung sorgen. Der Schlichterspruch ist für die Innungsbetriebe verpflichtend!

5. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle

Diese Institution in Kehl kann angerufen werden, sollte ein Kfz-Betrieb nicht der Innung angehören. Diese Schlichtung ist für Verbraucher i. d. R. kostenfrei.

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