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So geht man nach kleineren Unfällen auf Nummer sicher

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Die Zahl ist beeindruckend. Über 2 Millionen Autounfälle zählt die Statistik pro Jahr. Fast jeder Autofahrer ist irgendwann einmal betroffen. Zum Glück meist nur von einem kleinen Rempler. Wie verhalte ich mich dann richtig, um keine Scherereien zu bekommen? Werkstatt-Tipp weiß Rat.
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1. Polizei ja/nein?
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Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, die Polizei zu rufen. Allerdings ist das nur selten ratsam. Nur dann nämlich, wenn die Unfallbeteiligten sich über die Schuldfrage einig sind, dies schriftlich fixieren und möglichst auch von einem oder mehreren Zeugen bestätigen lassen. In dem Fall gibt es aller Voraussicht nach anschließend keine offenen Fragen und Einsprüche.

In allen anderen Fällen empfiehlt es sich, die Polizei zu rufen. Nicht selten nämlich – mit etwas Abstand – werden Sachverhalte anders bewertet, die Schuldfrage in Frage gestellt. Eine polizeiliche Unfallaufnahme und das entsprechende Protokoll können im Nachhinein aber kaum noch angezweifelt werden. Das hilft bei der gerechten Schadensregulierung enorm.

Wer also Eventualitäten aus dem Weg gehen möchte, fährt mit Polizei nach einem Unfall besser.
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2. Straße freimachen?
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Logisch – ein Unfall stellt eine Verkehrsbehinderung dar. Ist außer einer Beule an der Karosserie nix weiter passiert, sagt die Straßenverkehrsordnung, dass das Hindernis schnell beseitigt werden muss. Das heißt, die beteiligten Fahrzeuge sollen an den Straßenrand, sodass der Verkehr wieder fließen kann.

Toleriert werden allerdings ein paar schnelle Fotos mit dem Handy, die als Beweismittel dienen können. Dann aber die Straße schnell freimachen.
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3. Crash auf dem Parkplatz
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Viele denken, es gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Also Rechts vor Links zum Beispiel. Aber Vorsicht – auf Parkplätzen gehen die Uhren anders. Genauer: Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Deshalb gehen die Versicherungen auch davon aus, dass in diesem Fall die Kosten hälftig geteilt werden. Ausnahme: der eine Wagen stand, der andere fuhr. Dann ist der Fahrer des stehenden Fahrzeugs in aller Regel völlig aus dem Schneider.
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4. Unklare Schuldfrage
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Das ist eher die Regel als die Ausnahme. Bei der Schuldfrage gehen die Meinungen auseinander. Und jetzt? In jedem Fall besser Ruhe bewahren. Zeugen, wenn möglich, hinzuziehen. Und die Polizei rufen. Dann sollte man sich auch besser nicht weiter äußern, sondern sich anwaltlich beraten lassen. Aussagen können nach dem Beratungsgespräch jederzeit auch noch schriftlich nachgereicht werden. So ist es deutlich wahrscheinlicher, dass die eigenen Rechte gewahrt bleiben.
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5. Abgehauen
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Auch das kommt vor. Der Unfallverursacher haut einfach ab. Da heißt es schnell reagieren und sich das Nummernschild merken, den genauen Zeitpunkt aufschreiben und wenn immer möglich Zeugen hinzuziehen. Der nächste Schritt? Ganz klar die Polizei verständigen. Über das Nummernschild lässt sich der Fahrzeughalter ermitteln. Und das gute daran ist: nicht der Fahrer haftet, sondern der Halter. An ihn ist nämlich die Fahrzeugversicherung gekoppelt.
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6. Altschaden
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Es kam zum Blechschaden, aber stammt die Delle beim Gegner von mir? Oder sieht die danach aus, dass da ein früheres Unfallgeschehen dahinter steckt? Auf Nachfrage bei Versicherern antworten die, dass solche Sachverhalte und Verdächtigungen häufig vorkommen. In jedem Fall sollte ich eine solche Vermutung meiner Versicherung melden. Die kann dann recherchieren, ob der Unfallgegner einen Vorschaden verschwiegen hat. Ist das so und kann man nicht genau sagen, was die Ursache war, können Ansprüche eventuell komplett abgelehnt werden.
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7. Meldung an Versicherung

Die Versicherungsbedingungen sind eindeutig. Man muss einen Schaden melden. Auch, wenn man keine Schuld trägt. Warum? Weil allzu häufig der Unfallgegner nach einiger Bedenkzeit nicht mehr zu seinem Schuldeingeständnis steht und etwa behauptet, er wäre kurz nach dem Unfall nicht zu einer objektiven Einschätzung in der Lage gewesen. Anwälte raten daher zu einer Info an den Versicherer, weil nicht auszuschließen ist, dass die Gegenseite eben doch noch Ansprüche geltend macht.
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2025 hat eben erst begonnen. Wir wünschen allen Autofahrern im neuen Jahr eine sichere, unfallfreie Fahrt und beste Gesundheit!

 

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