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Bei Versicherungs-Verträgen das Kleingedruckte beachten

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Viele Versicherungsgesellschaften, die Kfz-Policen anbieten, offerieren auch Verträge mit Werkstattbindung. Dabei locken sie mit etwas günstigeren Tarifen. Was steckt dahinter?

Die Versicherer schließen verpflichtende Verträge mit manchen Werkstätten und zahlen dafür vorher festgelegte Gebühren im Falle eines Unfallschadens. Autofahrer*innen, die Policen mit Werkstattbindung abgeschlossen haben, sind dann gezwungen, in vorbestimmte Betrieb zu gehen, um den Kaskoschaden beheben zu lassen. Das kann dann eine dem Autobesitzer unbekannte Werkstatt sein. Unter Umständen auch weiter weg gelegen.

Versicherungsverträge mit Werkstattbindung verhindern im Schadensfall, dass der Versicherungsnehmer die freie Wahl bei der Kfz-Werkstatt hat.

Weigert sich der Versicherungskunde und lässt den Schaden in einer Werkstatt der eigenen Wahl reparieren, wird oft nur ein Teil der Kosten erstattet. Das führt natürlich zu Ärger, aber die Autofahrer*innen haben dann zumeist schlechte Karten, weil die Assekuranz auf Vertragserfüllung bestehen kann. Ein Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man ja unterschrieben hat, ist dann obligatorisch.

Kunden sind daher gut beraten, sich die Vor- und Nachteile einer solchen Vertragsbindung genau zu überlegen. Ob die paar Euro Vergünstigung den Verlust der Wahlfreiheit aufwiegt, muss jede(r) für sich entscheiden.Allerdings ist bekannt, dass nicht wenige Betroffene im Fall eines Falles zugeben, sich nicht noch mal für so eine Versicherung zu entscheiden.

Wie weise Leute eben sagen: Freiheit ist ein hohes Gut.

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