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Bundesgerichtshof:
überhöhte Reparaturkosten müssen nicht erstattet werden.

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Ein jüngstes Gerichtsurteil ließ Autofahrer aufhorchen. Was war passiert? Eine Kaskoversicherte brachte ihr Auto nach einer banalen Kollision auf dem Supermarktparkplatz, wie sie jährlich zigtausendfach passieren, zwecks Reparatur in die Werkstatt. Anschließend reichte sie die Rechnung bei der Assekuranz ein. Doch dann die Überraschung.

Wer seiner Versicherung einen Kaskoschaden meldet, kann auf Kosten sitzen bleiben.

Nicht alle Leistungen, die von der Werkstatt abgerechnet wurden, hat die Versicherung anerkannt. Die erboste Kundin bestritt daraufhin den Rechtsweg und wurde nach einem längeren Prozess höchstrichterlich eines Besseren belehrt. Das Werkstattrisiko trägt nicht der Versicherer, sondern der Autofahrer.

Zur Verdeutlichung:

Mit seinen aktuellen Entscheidungen führt der BGH seine bisherige Rechtsprechung zum sogenannten Werkstattrisiko konsequent fort. Danach soll der Geschädigte nicht das Risiko dafür tragen, dass ihm aufgrund unsachgemäßer und unwirtschaftliche Arbeitsweise einer Werkstatt überhöhte Kosten in Rechnung gestellt werden. Mehrere Gerichte waren mit ähnlichen Fällen beschäftigt und hatten den Versicherern recht gegeben. Die letzte Instanz bestätigte nun diese Urteile.

Um Sicherheit zu erlangen, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

• Vor der Reparatur einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt einholen.
• Den Kostenvoranschlag mit der Versicherung absprechen.
• Bei Unstimmigkeiten mit der Werkstatt klären, ob die abgerechneten Kosten gerechtfertigt sind

Bleibt die Frage, wie es überhaupt zu „überhöhten Werkstattkosten“ kommt. Ein Beispiel. Natürlich ist der Versicherer an einer möglichst günstigen Reparatur interessiert. Ist aber beispielsweise ein Schaden behoben, wenn der lediglich ausgebessert wird? Oder ist das ein Mangel, der bei einem späteren Verkauf des Autos festgestellt und wertmindernd beurteilt wird? Was sich auf den ersten Blick einfach darstellt, ist es auf den zweiten mitunter nicht.

Wer den Werkstatt-Tipp beherzigt und die Thematik sowohl mit seiner Werkstatt des Vertrauens wie mit dem Versicherer bespricht, wird im Nachgang kaum Probleme haben. Streitigkeiten kosten Nerven und Geld. Das kann und sollte man sich sparen.

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