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Wir erinnern uns: Vor wenigen Wochen wurde eine STVO (Straßenverkehrsordnung) eingeführt. Und gleich war der Aufschrei groß. Warum? Vor allem, weil schon bei relativ geringer und erstmaliger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit inner- wie außerorts ein Fahrverbot verhängt werden sollte. Ob der massiven Proteste legte Minister Scheuer schnell den Rückwärtsgang ein und kündigte Nachbesserungen an. Damit aber nicht genug.
Im Gesetzestext fehlte ein Hinweis auf die notwendige Rechtsgrundlage. Dies ist ein gravierender Formfehler. Und schon deshalb ist der neue Bußgeldkatalog rechtlich unwirksam. Dies fiel auch an den verantwortlichen Stellen in einigen Bundesländern auf. Mir der Folge, dass die neuen Regelungen in 14 Ländern umgehend außer Kraft gesetzt wurden. Diese sind:
• Baden-Württemberg • Bayern • Berlin • Brandenburg • Hamburg • Hessen • Mecklenburg-Vorpommern • Niedersachsen • Nordrhein-Westfalen • Rheinland-Pfalz • Saarland • Sachsen • Sachsen-Anhalt • Schleswig-Holstein
Hier bestätigt sich wieder einmal die Volksweisheit: Ist erst mal der Wurm drin, ist was so richtig faul. Bleibt nur die Hoffnung, dass bei der neuen Gesetzgebung juristisch alles sauber läuft und im Zuge dessen, die teils überzogenen Strafen im neuen Bußgeld-Katalog auf ein angemessenes Maß reduziert werden. Die Gesetze also nicht erneut an Frau und Mann auf der Straße vorbei gemacht werden.