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Bei Hauptuntersuchungen kommt es immer wieder zu unerwarteten Situationen.

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Dass man mit abgefahrenen Reifen oder verschlissenen Bremsen keinen neuen Stempel von TÜV, DEKRA etc. bekommt, weiß jedes Kind. Es gibt aber auch Beanstandungen, die haben viele überhaupt nicht auf dem Zettel. Werkstatt-Tipp nennt 5 gar nicht mal seltene Beispiele, auf die auch AUTO BILD hinweist.
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1. Beispiel Räder
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Viele Autofahrer stehen auf ein schickes Design – wozu die Räder nunmal zählen. Klasse Felgen und ein größerer Raddurchmesser gefällig? Vorsicht: Hersteller erteilen eine Zulassung für bestimmte Radgrößen. Das gilt auch, falls man kleinere Räder fahren will. Vor einem Tausch unbedingt klären, was zugelassen ist.
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2. Beispiel Zubehör
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Kauft man Zubehör bei einem Vertragshändler, denken viele, dies ist in jedem Fall zulässig. Das ist jedoch keinesfalls garantiert. Nicht alles, was angeboten wird, ist bei einem Umbau erlaubt. Auch, wenn man im Internet ein Teil mit „TÜV-geprüft“ kauft, heißt das längst nicht „problemlos“. Es kann sein, dass sich das Label nur auf z.B. „nicht brennbar“ bezieht, was aber über die Freigabe mitunter nichts aussagt.


3. Beispiel Handy-Halterung

Ohne Smartphone ist heute wohl kaum noch jemand unterwegs. Weil man das gerne im Blick haben möchte, etwa wegen der Navi-Funktion, sind jede Menge Handy-Halterungen im Angebot. Wo man das Teil aber montiert, ist alles andere als nebensächlich. Tabu müssen z.B. Flächen sein, die mit einem Airbag belegt sind. Daran denken viele nicht. TÜV, DEKRA, KÜS etc. allerdings schon.
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4. Beispiel Beleuchtung
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Man glaubt, zur HU kommt quasi kein Autofahrer mit einer defekten Beleuchtung. Weit gefehlt. Ein Fehler an der Stelle gehört überhaupt zu den häufigsten Gründen für eine Beanstandung. Besonders gerne übersehen: Die Kennzeichen-Leuchte. Brennt die nicht, gibt´s keinen Stempel. Also aufgepasst.
 

5. Beispiel Sonnenblende

Dieses Teil ist doch nur Komfort und nichts weiter? Stimmt nicht. Wer etwa mit einem Cabrio zur Hauptuntersuchung kommt und die Sonnenblende ist funktionsunfähig oder aber sie fehlt gar, wäre besser weg geblieben. Den TÜV-Stempel gibt es in dem Fall sicher nicht. Kleine Ursache, doofe (Aus)Wirkung.
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Immer eine clevere Wahl ist es, TÜV, DEKRA etc. mit einer Fahrzeuginspektion zusammen zu legen. Das ist die beste Garantie dafür, die Hauptuntersuchung ohne Problem hinter sich zu bringen. Die Werkstatt-Profis wissen aus Erfahrung auch, ob ein Zubehörteil zulässig ist, oder nicht. Ärger bei der Prüfung kann man so leicht aus dem Wege gehen. Also besser zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.
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