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Streit nach Wartung und Reparatur? So gelingt die Lösung.

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In einer perfekten Welt kommen alle gut miteinander aus. Dass sich Konflikte aber niemals ganz vermeiden lassen, zeigt die Realität. Gelegentlich kommt es zum Streit zwischen Kunde und Kfz-Werkstatt. Über die Arbeit oder aber den Preis. Dabei lässt sich Ärger schon im Vorfeld vermeiden. Dadurch, dass sauber miteinander kommuniziert wird. Etwa, indem man einen Auftrag schriftlich fixiert. Sich einen Kostenvoranschlag geben lässt. Und eine Vereinbarung darüber trifft, dass Zusatzarbeiten immer einer vorherigen Bestätigung durch den Auftraggeber bedürfen.

Der Gang vor ein Gericht ist nicht zwingend bei Streitigkeiten mit der Werkstatt. Schiedsstellen sind eine weit günstigere Möglichkeit einen Konflikt beizulegen.

Obwohl das wohl den allermeisten Werkstattkunden bekannt ist, kommt es doch viele tausend Male jedes Jahr zu Streitigkeiten wegen einer Autowartung oder -reparatur. Und nun?

Der beste Rat ist in einem solchen Fall nicht, gleich zum Anwalt zu rennen und ein Gerichtsverfahren anzustreben. Das kann nämlich ziemlich teuer werden. Besser, man wendet sich an eine Schlichtungsstelle des Kfz-Gewerbes. Alle Betriebe der Kfz-Innung sind an solche Schlichtungsstellen angeschlossen.
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Hier arbeiten unabhängige Gutachter, die sich dem jeweiligen Fall objektiv und kostenlos annehmen und zu einer Entscheidung kommen. Die Kfz-Betriebe akzeptieren den Schlichterspruch in beinahe hundert Prozent der Fälle. Und eine Stichprobe bei den Werkstattkunden ergab, dass auch diese in aller Regel mit der getroffenen Entscheidung einverstanden waren. Im Falle eines Falles findet man eine von über 100 Ansprechpartnern verteilt über Deutschland hier: www.kfz-Schiedsstellen.de.
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Ist die Kfz-Werkstatt nicht Mitglied der Kfz-Innung, dann lautet die richtige Adresse www.verbraucher-schlichter.de. Auch hier warten versierte Experten darauf, Streitfragen kostenlos und ohne Gerichtsverfahren zu entschärfen.
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Darauf sollte man achten

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Besser ist aber, wie eingangs gesagt, es kommt erst gar nicht zu Unstimmigkeiten. Deshalb nochmals die wichtigsten Empfehlungen vor Beauftragung einer Werkstatt als Tipp (gilt auch für andere Dienstleistungen, ganz nebenbei):
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• Einen Auftrag immer schriftlich erteilen.
• Vorab um einen Kostenvoranschlag bitten.
• Vereinbarten Arbeitsumfang beschreiben.
• Darauf bestehen, dass Zusatzarbeiten einer vorherigen Zusage bedürfen.
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So sieht ein kaufmännisch korrektes und professionelles Verhalten aus. Wer diese Regeln beachtet, wird kaum je in einen Rechtsstreit geraten. Und falls doch, ist die Regelung entscheidend vereinfacht. Es gibt ja dann schließlich einen beweiskräftigen Rahmen, in dem sich die Auftragsdurchführung zu bewegen hatte. Das vereinfacht die Sache ungemein.

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